FAQ: Öffentliche Unterbringung

Antworten auf die Fragen, warum manche Unterkünfte schließen, während andere bleiben, warum manche Plätze nicht belegbar sind und weshalb nicht jede Person überall untergebracht werden kann
21. Januar 2026

Die Erstaufnahme Dratelnstraße im Jahr 2016. Sie ist inzwischen geschlossen.

Rund 150 reguläre Unterkünfte betreibt F&W derzeit. Weil deren Plätze nicht ausreichen, werden Schutzsuchende auch in Hotels untergebracht. Gleichzeitig werden neue reguläre Unterkünfte aufgebaut.

Geeignete Flächen und Gebäude zu finden, ist in einem Stadtstaat wie Hamburg schwieriger als in einem Flächenland. Das Interesse, geflüchteten Menschen schnell ein Dach über dem Kopf bereitzustellen, steht im Wettbewerb mit anderen wichtigen Interessen, zum Beispiel dem Bau von Wohnungen, der mittel- und langfristig auch Geflüchteten zugutekommt. 

Warum schließen manche Unterkünfte und andere bleiben?

Baugenehmigungen für Unterkünfte der öffentlichen Unterbringung sind in der Regel befristet, meist auf wenige Jahre. Manchmal können sie verlängert werden. Aber meist wird das Grundstück im Anschluss für andere Zwecke gebraucht, zum Beispiel für den Wohnungsbau. Für manche Standorte gibt es außerdem Bürgerverträge, die zwischen der Hamburgischen Bürgerschaft und Bürgerinitiativen geschlossen wurden, um bestimmte Schließungsdaten oder eine schrittweise Platzreduzierung festzulegen. Laufzeit-Verlängerungen müssen zwischen den Vertragspartner:innen verhandelt werden.

Welcher Standort wann geschlossen wird, entscheidet nicht F&W, sondern die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Bezirken oder die Vertragspartner:innen der Bürgerverträge. Auch Interessen von Anwohner:innen werden berücksichtigt.

Unterkünfte haben sehr unterschiedliche bauliche Standards. Manche mussten eilig mit einfachen Mitteln errichtet werden, um Obdachlosigkeit von Geflüchteten zu vermeiden. Zum Beispiel sind ehemalige Baumarkthallen mit Stellwänden unterteilt und mit Möbeln bestückt worden. Sie werden Not-Standorte genannt. Andere Unterkünfte haben wohnungsartige Zuschnitte in Mehrfamilienhäusern oder wohnlichen Modulbauten. Wenn F&W eine besonders wohnliche Unterkunft schließt, eine ehemalige Baumarkthalle aber weiterbetreibt, herrscht oft Unverständnis. Aber die Bau- und Betriebsgenehmigung besteht oder erlischt unabhängig von der baulichen Qualität der Unterkunft. 

Nach wie vor wird jeder Platz in der öffentlichen Unterbringung dringend gebraucht. Rund 500 nach Hamburg zugereiste Menschen brauchten im Dezember 2025 ein Dach über dem Kopf, weil sie nicht selbst für eine Bleibe sorgen konnten. Not-Standorte sind derzeit noch unverzichtbar, um Menschen Schutz zu geben. Erst, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, können sie aufgegeben oder in Reserve-Standorte umgewandelt werden. 

Die Unterbringung in Not-Standorten mit niedrigen baulichen Standards ist für die Bewohner:innen herausfordernd. Die Behörden und F&W sorgen deshalb nach Möglichkeit dafür, die Verweildauer dort kurz zu halten und Bewohner:innen schnellstmöglich in Unterkünfte mit höheren baulichen Standards zu verlegen.

Eine Wohnunterkunft im Hamburger Westen.

Warum können nicht alle Plätze belegt werden? 

Die sogenannten Wohn- oder Folgeunterkünfte, in die Geflüchtete nach dem vorgeschriebenen Aufenthalt in der Erstaufnahme ziehen, waren im Dezember zu 93 % belegt. Diese Zahl ist kaum zu steigern, denn ein kleiner Teil der Plätze ist immer unbelegbar. Doch warum? 3 Beispiele:

  • Üblicherweise werden Zimmer mit 2 Personen belegt. Eine 5-köpfige Familie in einer 3-Zimmer-Wohnung hat rechnerisch einen Platz frei. Dieser kann aber nicht vergeben werden; sonst würde eine fremde Person im Kinderzimmer nächtigen. Der Platz gilt als unbelegbar.
  • Gebäude oder Gebäudeteile sind geschlossen, weil sie saniert werden. Die Plätze sind zwar vorhanden, vorübergehend aber unbelegbar.
  • Bevorstehende Schließungen: Wenn eine Unterkunft geschlossen wird, werden die Bewohner:innen in andere Unterkünfte verteilt. Dass sie gut und passend unterkommen und Kinder in ihrem Umfeld bleiben können, hat bei der Platzvergabe Vorrang. Die Plätze, die sie frei machen, werden aber aufgrund der nahenden Schließung nicht neu belegt. 

Warum kann nicht jede Person überall untergebracht werden? 

Nicht für jede Person passt jeder Platz. Das Geschlecht spielt beispielsweise eine Rolle, eventuelle Behinderungen und der Aufenthaltsstatus. 

Ein Haus, das aus 3-Zimmer-Wohnungen besteht, passt gut für Familien. Ein Haus wie ein früheres Hotel, das einzelne Zimmer vorweist, ist besonders geeignet für Menschen, die aufgrund einer Erkrankung Anspruch auf Einzelzimmerunterbringung haben. Manche Bewohner:innen sind eingeschränkt mobil und benötigen daher ein barrierearmes Zimmer.  

Ein Wohngebäude für vordringlich Wohnungssuchende, das F&W im Jahr 2024 fertig gestellt hat.

Deshalb baut F&W: für dauerhaftes und sicheres Wohnen.

Öffentliche Unterbringung ist immer eine Maßnahme auf Zeit. Plätze werden den Bewohner:innen zugewiesen, man kann sich eine Unterkunft nicht aussuchen. Bei Standort-Schließungen sind stets viele Umzüge nötig. Damit möglichst viele Menschen aus öffentlicher Unterbringung in eigene Wohnungen mit Mietvertrag umziehen können, baut F&W für diese Zielgruppe nach Kräften Wohnungen. 1.700 Wohnungen stellt das Unternehmen derzeit bereit. Jahr für Jahr werden es mehr.