Bei uns gibt es einen Kreis an Dolmetscher:innen. Sie dolmetschen in den Beratungsgesprächen mit Bewohner:innen in den Unterkünften oder übersetzen bei Terminen mit Ärzt:innen und in Krankenhäusern.
Das Team für Sprachmittlung vermittelt die Dolmetscher:innen auf Abruf. Wenn Bewohner:innen noch nicht sicher Deutsch sprechen, rufen unsere Teams im Unterkunfts- und Sozialmanagement die Dolmetscher:innen hinzu.
Wenn Sie eine unserer gesuchten Sprachen sprechen und als Dolmetscher:in für F&W aufgenommen werden wollen, freuen wir uns auf Ihre Nachricht.
Wir suchen Sie als Dolmetscher:in!
Unser Team für Sprachmittlung vermittelt und sucht Dolmetscher:innen, die in der Beratung übersetzen.
Wir bieten Ihnen
- eine freiberufliche Tätigkeit zu einem vertraglich vereinbarten festen Honorarsatz
- Telefon- sowie Präsenzeinsätze im gesamten Hamburger Stadtgebiet und einigen Randgebieten
- Dolmetsch-Anfragen über ein digitales Tool von F&W
- faire Beauftragung nach vergaberechtlichen Vorgaben
- Auftragserteilung innerhalb von 24 Stunden
Kontakt
© Fördern & Wohnen / Heike Günther
Ihre Voraussetzungen
Ob Sie diese Voraussetzungen erfüllen, klären wir in einem persönlichen Gespräch. Ohne Gespräch ist keine Aufnahme möglich. Wir laden Sie zu einem Termin ein.
Bei Interesse melden Sie sich bei uns. Wir freuen uns, Sie kennenzulernen.
Mögliche Nachweise:
- Sprachkurs (mit und ohne Abschluss)
- Zertifikate über Sprachprüfungen
- berufliche Tätigkeit in Deutschland
- Bildungsabschluss in Deutschland
- Berufsausbildung in Deutschland
- Studium
- sonstiges Dokument, das als Nachweis für Sprachkenntnisse im Deutschen gelten kann
Mögliche Nachweise:
- Sprachkurs (mit und ohne Abschluss)
- Zertifikate über Sprachprüfungen
- berufliche Tätigkeit im jeweiligen Land
- Bildungsabschluss im jeweiligen Land
- Berufsausbildung im jeweiligen Land
- Studium
- sonstiges Dokument, das als Nachweis für Sprachkenntnisse in der:n Herkunftssprache:n gelten kann
- ein professionelles Rollenverständnis, das auf Ihre neutrale und transparente Arbeitsweise, frei von eigenen Wertungen und persönlichen Kommentaren, hindeutet
- persönliche Vorlage eines eintragungsfreien, erweiterten Führungszeugnisses, das nicht älter als 5 Jahre ist
- für nach 1970 Geborene: Persönliche Vorlage Nachweis Masernimmunität gemäß § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz (IfSG)
Gesuchte Sprachen
- Albanisch
- Armenisch
- Französisch
- Fula
- Romanes
- Spanisch
- Somali
- Serbokroatisch
- Tschetschenisch
- Tigrinya
- Türkisch
- Twi
- Ukrainisch
Für Dolmetschbüros
Wir nehmen Ihre Dolmetscher:innen in den Pool für Sprachmittler:innen auf, wenn sie die Voraussetzungen in einem persönlichen Gespräch nachweisen. Ihr Dolmetsch-Büro erhält passende Anfragen für die aufgenommenen Dolmetscher:innen über ein digitales Tool von F&W.