Mietwohnung für vordringlich Wohnungssuchende
Unsere Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Menschen vergeben wir über die Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Sie bewerben sich nicht direkt bei uns.
In diese Wohnungen können Sie nur einziehen, wenn Sie eine Dringlichkeitsbestätigung oder eine Dringlichkeitsbescheinigung haben und eine Fachstelle Ihren Anspruch geprüft hat.
Wenn Sie für eine Wohnung infrage kommen, schlägt die Fachstelle Sie als Mieter:in bei uns vor.
Unsere Mieter:innen-Sozialberatung und das Wohnanlagenmanagement sind für Sie da, falls Schwierigkeiten auftauchen. Wir pflegen die Wohnanlage und schauen ob vor Ort alles in Ordnung ist.
Voraussetzung Dringlichkeitsschein
Einen Dringlichkeitsschein erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie
- in einer unserer Unterkünfte leben,
- keinen festen Wohnsitz haben,
- wegen Krankheit, Behinderung oder anderen schwerwiegenden Problemen keine geeignete Wohnung finden.
Es gibt weitere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich im Bezirksamt, das für Sie zuständig ist.
Den Dringlichkeitsschein stellen die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle aus oder die Fachämter Grundsicherung und Soziales.
Häufige Fragen
Wie kann ich eine Wohnung mieten?
F&W hat Wohnungen für vordringlich Wohnungssuchende. Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle der Bezirke entscheiden über die Vergabe.
Für Menschen mit Behinderung oder psychischer Erkrankung gibt es ebenfalls spezielle Wohnungen. Die Kontaktmöglichkeit finden Sie auf der Seite.
F&W vermietet auch geförderte Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung ("§5- bzw. §6-Schein") sowie Wohnungen, die ohne diese Voraussetzung vergeben werden. Wenn Wohnungen frei sind, bieten wir sie online im Immobilienportal Immo Scout 24 an.
Service-Wohnen für Senior:innen bieten wir an zwei Standorten an. Bitte wenden Sie sich direkt an die Häuser.
Wie bekomme ich eine Wohnung für vordringlich Wohnungssuchende?
Bitte wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirks, in dem Sie aktuell gemeldet sind oder zuletzt gemeldet waren. Die Fachstelle stellt fest, ob Sie als vordringlich wohnungssuchend gelten und wie dringlich Ihr Anliegen ist. Die Fachstelle nimmt dann Kontakt zu F&W auf.
Was heißt vordringlich wohnungssuchend?
Als vordringlich wohnungssuchend gelten Menschen, die keine Wohnung haben oder eine so prekäre Wohnung, dass sie dort nicht bleiben können. Auch wer seine Wohnung verliert (zum Beispiel durch Zwangsräumung), gilt als vordringlich wohnungssuchend, wenn er aus sozialen, wirtschaftlichen oder gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage ist, eine neue Wohnung zu finden. Menschen mit einer Behinderung werden in der Regel ebenfalls als vordringlich wohnungssuchend angesehen.
Was macht die Sozialberatung?
Die Mieter:Innen-Sozialberatung sorgt dafür, dass möglichst niemand seine Wohnung verliert und das Zusammenleben gelingt. Je nach Wohnanlage ist eine Fachkraft für 70 bis 100 Mietparteien im Einsatz. Sie sucht Menschen auf, die Probleme haben, greift in Krisenfällen ein und ist Ansprechpartner:in für alle Mietparteien. Zusätzlich kümmern sich mobile Hauswarte um Reparaturen und nehmen Einziehende in Empfang.
Mietwohnungen und geförderte Wohnungen
Seit 2017 sind wir im allgemeinen Wohnungsbau aktiv. Wir schaffen gemischte Quartiere für vielfältige Gruppen von Bewohner:innen. Bislang gibt es ein Quartier (Poppenbüttel) mit Mietwohnungen, für die weder Wohnberechtigungsschein noch Dringlichkeitsschein erforderlich sind.
Freie Wohnungen bieten wir im Online-Immobilienportal Immo Scout 24 an. Sollten Sie dort keine Wohnungsangebote finden, sind zurzeit leider alle Wohnungen vermietet.
F&W vermietet auch geförderte Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung ("§5- bzw. §6-Schein") sowie Wohnungen, die ohne diese Voraussetzung vergeben werden. Wenn Wohnungen frei sind, bieten wir sie online im Immobilienportal Immo Scout 24 an.
Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen
-
Vermietung für vordringlich WohnungssuchendeHeidenkampsweg 9820097 Hamburg
-
040 428 35 31 77
-
040 428 35 34 83