Wohnungen über die Fachstellen für Wohnungsnotfälle
Unsere Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Menschen vergeben die Fachstellen für Wohnungsnotfälle. Sie können sich nicht direkt bei uns bewerben.
In diese Wohnungen können Sie nur einziehen, wenn Sie eine Dringlichkeitsbestätigung oder einen Dringlichkeitsbescheinigung haben und eine Fachstelle Ihren Anspruch geprüft hat. Wenn Sie für eine Wohnung infrage kommen, schlägt die Fachstelle Sie als Mieter:in bei uns vor.
Wenn feststeht, dass Sie Ihre Wohnung bald verlieren, oder Sie wohnungslos sind, wenden Sie sich ebenfalls an die Fachstellen für Wohnungsnotfälle.
Dringlichkeitsschein: Das sind die Voraussetzungen
Einen Dringlichkeitsschein erhalten Sie zum Beispiel, wenn Sie …
- in einer unserer Unterkünfte leben,
- keinen festen Wohnsitz haben,
- wegen Krankheit, Behinderung oder anderen schwerwiegenden Problemen keine geeignete Wohnung finden.
Es gibt weitere Voraussetzungen. Bitte informieren Sie sich im Bezirksamt, das für Sie zuständig ist.
Den Dringlichkeitsschein stellen die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle aus oder die Fachämter Grundsicherung und Soziales. Ihre nächste zuständige Fachstelle finden Sie über den Hamburg Service.
Wenige Wohnungen ohne Voraussetzungen
Wir vermieten wenige geförderte Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung ("§5- bzw. §6-Schein") und wenige Wohnungen, die ohne einen Schein vergeben werden.
Wenn Wohnungen frei sind, bieten wir sie online im Immobilienportal ImmoScout24 an. Wenn Sie dort keine Wohnungsangebote finden, sind alle Wohnungen schon vermietet. Wartelisten führen wir nicht.
© Fördern & Wohnen / Heike Günther
Beratung für Mieter:innen
Unsere Sozialberatung und das Wohnanlagen-Management sind für Sie da, falls Schwierigkeiten auftauchen. Wir pflegen die Wohnanlage und schauen, ob vor Ort alles in Ordnung ist.
Die Mietsozialberatung sorgt dafür, dass möglichst niemand in die Gefahr gerät, die Wohnung zu verlieren. Mit festen Sprechzeiten sind unsere Berater:innen in den Wohnanlagen präsent. Wir
- suchen Sie auf, wenn Sie Probleme haben,
- greifen in Krisenfällen ein und
- sind Ansprechpersonen für alle Mietparteien.
Fragen & Antworten alle Fragen
Bitte wenden Sie sich an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle des Bezirks, in dem Sie aktuell gemeldet sind oder zuletzt gemeldet waren. Die Fachstelle stellt fest, ob Sie als vordringlich wohnungssuchend gelten und wie dringlich Ihr Anliegen ist. Die Fachstelle nimmt dann Kontakt zu F&W auf.
Wir vermieten nur sehr wenige geförderte Wohnungen an Menschen mit Wohnberechtigung ("§5- bzw. §6-Schein") oder Mieter:innen ohne diese Voraussetzung.
Freie Wohnungen bieten wir im Online-Immobilienportal ImmoScout24 an. Sollten Sie dort keine Wohnungsangebote finden, sind alle Wohnungen zurzeit vermietet.


