Immobilie anbieten

Anforderungen an Gebäude

Wenn Sie uns eine Immobilie anbieten möchten: Das Anforderungsprofil an Bestandshäuser im Überblick.
Ein Fenster mit Blumen

Wollen Sie uns ein ungenutztes Gebäude anbieten? Um Gebäude zur öffentlich-rechtlichen Unterbringung zu nutzen, müssen sie geeignet sein. 

Nutzungsart

Büro-Gebäude

Wohnähnliche Gebäude
wie Hotels, Pflegeheime,
Jugendherbergen

bis 3 Jahre
  • Küche und Sanitäranlagen: Aufstellfläche für entsprechende Container
  • 2 bauliche Rettungswege
  • eine abgeschlossene Einheit mit separatem Eingang
  • ortsübliche Miete
  • möglichst ab 3.000 qm Nutzfläche (ca. 180 bis 200 Personen)
  • baulicher Brandschutz mangelfrei
  • keine Belastungen (wie Altlasten, Asbest, Schimmel) im Gebäude
  • keine Emissionen auf Nachbargrundstücken
  • gültige Genehmigung liegt vor
  • möglichst Zimmergröße ab 15 qm Wohnfläche zur Doppelzimmer-Nutzung, kleinere Zimmer zur Einzelzimmer-Nutzung
  • Warmhalteküche und Cateringbereich inkl. Essensraum oder Gemeinschaftsküchen vorhanden (präferiert) bzw. deren Einbau möglich
  • baulicher Brandschutz mangelfrei
  • vorhandenes Brandschutzkonzept
  • ausreichend Sanitäranlagen vorhanden
  • keine Belastungen (wie Altlasten, Asbest, Schimmel) im Gebäude
3 bis 5 Jahre
  • mindestens 3.000 qm (für ca. 180 bis 200 Personen) bis höchstens 5.000 qm Nutzfläche (ca. 300 Personen) – größere Objekte nach Einzelprüfung
  • Außenflächen für Spielplatz etc.
  • Einkaufsmöglichkeit, ÖPNV-Anbindung, Schulen, Kitas in der Nähe erforderlich
  • abgeschlossene Einheit mit separatem Eingang
  • 2. Fluchtweg vorhanden oder herstellbar
  • Einbau von Küche und Sanitäranlagen (baulich) möglich, inkl. Einverständnis des Vermieters)
  • ortsübliche Miete
  • geringer Umbauaufwand (z. B. Versorgungsleitungen)
  • keine Belastungen im Gebäude (wie Altlasten, Asbest, Schimmel)
  • keine Emissionen auf Nachbargrundstücken
  • siehe Anforderungen oben
  • Außenflächen für Spielplatz etc.
  • Einkaufsmöglichkeit, ÖPNV-Anbindung, Schulen, Kitas in der Nähe erforderlich
ab 5 Jahresiehe Anforderungen oben, aufwändige Umbauten je nach Laufzeit möglichsiehe Anforderungen oben, aufwändige Umbauten je nach Laufzeit möglich
Ein Hotelzimmer

Unsere Standards, Ihre Richtwerte

  • 2-Bettzimmer je 15 qm bzw. 7,5 qm pro Bett
  • Heizung, Warmwasser, WLAN
  • 1 Dusche und 1 Waschtisch / 10 Personen
  • 1 WC / 8 Personen, 1 Urinal / 10 Personen
  • Gemeinschaftsküche je Geschoss mit mindestens 1 Herd mit 4 Kochplatten / 6 Personen und Zeitschaltrelais
  • 1 Doppelspüle / 10 Personen

  • Lage im Erdgeschoss
  • Waschküche für Bewohner:innen mit je 1 Wasch- und Trockengerät / 25 Personen
  • Büroräume in Abhängigkeit von Platzzahl
  • Raum für Technischen Dienst
  • Teeküche, Lagerfläche, Gemeinschaftsräume
  • Personal-WC D/H, Personaldusche
  • WC D/H (Nutzung Gemeinschaftsraum)
  • Aufenthaltsraum für Reinigungskräfte inkl. Waschmaschine für Putzlappen, Mops etc.

  • Auto- und Fahrradstellplätze (0,5 pro Mitarbeitenden nach dem Stellplatzschlüssel)
  • Außenfläche zum Aufhalten und für Spielplatz
  • Flächen für Kinderwagen und Fahrräder der Bewohner:innen

Bauplanungsrechtlich muss eine soziale Einrichtung mit wohnähnlichem Charakter zulässig sein. In der Regel ist das bei den Baugebieten nach BauNVO der Fall, die sowohl Wohngebäude als auch Anlagen für soziale Zwecke generell zulassen, nämlich

  • allgemeine Wohngebiete (§ 4 BauNVO) und
  • Mischgebiete (§ 6 BauNVO).

Möglich sind auch Baugebiete, die entweder Wohngebäude oder Anlagen für soziale Zwecke generell und die jeweils andere Nutzung ausnahmsweise zulassen, nämlich

  • reine Wohngebiete (§ 3 BauNVO) und
  • Kerngebiete (§ 7 BauNVO).

Hier ist besonders auf etwaige Ausschlüsse in den Gebietsausweisungen zu achten. Gebäude in Gewerbegebieten (§ 8 BauNVO) können im Einzelfall in Betracht kommen, wenn

  • keine Belästigungen und Störungen durch gewerbliche Nutzung zu erwarten sind,
  • die anliegenden Gewerbebetriebe nicht mit Betriebseinschränkungen zu rechnen haben, und
  • der B-Plan Wohnnutzung nicht ausdrücklich ausschließt.

In Gewerbegebieten kann das bei Randlagen oder in Ansammlungen von nicht störendem Gewerbe der Fall sein, in Industriegebieten nur in besonders gelagerten Ausnahmefällen.

Team Immobilienakquise
Heidenkampsweg 98
20097 Hamburg