Unser Einzugs- und Begleitteam berät vordringlich wohnungssuchende Menschen sowie Vermieter:innen. Unser Ziel ist es, Menschen mit Dringlichkeitsbestätigung auf den Wohnungsmarkt vorzubereiten und ihr Mietverhältnis zu sichern.
© Fördern & Wohnen / Heike Günther
Beratung
für Wohnungssuchende
Wir unterstützen Sie, wenn Sie Anspruch auf eine Dringlichkeitsbestätigung haben. Wir beraten Sie, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen und wenn Sie eingezogen sind und Unterstützungsbedarf haben.
für Vermieter:innen
Sie haben Schwierigkeiten mit Mieter:innen, die eine Dringlichkeitsbestätigung haben? Bevor das Mietverhältnis in Gefahr gerät, sprechen Sie uns an.
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Unsere Mieterschule
In der Mieterschule unterstützen wir Sie mit 2 Veranstaltungsformaten bei der Wohnungssuche.
Mieterführerschein
In den Veranstaltungen zum Mieterführerschein bereiten wir Sie mit nützlichem Wissen auf das Leben in einer Mietwohnung vor.
Workshop Wohnungssuche
Alles rund um die eigenständige Wohnungssuche erfahren Sie in unserer Informationsveranstaltung: Welche Unterlagen brauchen Sie, welche Regeln müssen Sie beachten, wo sucht man nach Wohnungen?
Kontakt
Lage und Anfahrt
Fragen & Antworten
Das EBT hat keinen eigenen Wohnungsbestand, sucht und vermittelt keine freien Wohnungen. Die Wohnung müssen Sie selbst suchen.
Wenn Sie oder Ihre Mieter:in Fragen haben, die persönliche Anliegen oder das tägliche Leben betreffen (zu Arbeit, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse, Gesundheit oder Wohnen), helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen in den Bezirken weiter.
Haushalte mit Dringlichkeitsschein unterstützt das Einzugs- und Begleitteam, wenn sie dem EBT von den Wohnungsabteilungen im Bezirksamt (Wohnungsämtern) gemeldet werden. Gründe können individuelle persönliche oder soziale Probleme sein, die die Wohnungssuche erheblich erschweren.
Zuvor prüft das Amt, ob es andere Hilfen im Hilfesystem für die Person gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das EBT die Haushalte unterstützen.
Wenn Sie eine Dringlichkeitsbestätigung haben, kontaktieren Sie das Unterkunfts- und Sozialmanagement in Ihrer Wohnunterkunft oder die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im zuständigen Bezirksamt.
Haben Sie einen Dringlichkeitsschein, klären Sie vorerst in der Wohnungsabteilung Ihres Bezirksamts, ob wir für Sie tätig werden können.
