Informieren Sie sich hier über Auftrag und Geschäftstätigkeiten von Fördern & Wohnen. Wichtige Vereinbarungen, Erklärungen und Berichte veröffentlichen wir an dieser Stelle.

Über das Unternehmen
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Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat die fachliche Aufsicht über Fördern & Wohnen. In regelmäßigen Abständen stimmt F&W mit der Sozialbehörde ein „Zielbild“ für die Arbeit von F&W ab.
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Der öffentliche Auftrag von F&W ist gesetzlich geregelt. Sie finden das F&W Gesetz hier.
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Aktuelle Berichte
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Alle 2 Jahre veröffentlichen wir eine Erklärung zum Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK). Unseren zweiten Nachhaltigkeitsbericht, die Erklärung zum Berichtsjahr 2022, finden Sie in der Datenbank des DNK.
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Rahmenvereinbarung Eingliederungshilfe
Für das Leistungsangebot der Eingliederungshilfe hat F&W mit Hamburgs Sozialbehörde eine Rahmenvereinbarung geschlossen. Die Vereinbarung dient dazu, Leistungen für Menschen mit Behinderung weiterzuentwickeln und Handlungskonzepte für die Zukunft auf den Weg zu bringen. So sollen Teilhabe und Selbstbestimmung im Sinne der Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stärker werden. Die Vereinbarung hat eine Laufzeit von 4 Jahren und umfasst Regelungen zum Budget. Sie stellt geplante Projekte und Maßnahmen von F&W vor und beschreibt, wie F&W die Qualität der eigenen Leistungen sichert und eigene Vorhaben steuert.