Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) 2025
Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2025 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:
4.2.3 Dauer der Bestellung der Mitglieder der Geschäftsführung
Die Dauer der Bestellung der ersten Geschäftsführung überschreitet die Höchstdauer von fünf Jahren um zwei Monate und endet mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze.
4.2.6 Variable Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
Der seit dem 01.01.2025 gültige Anstellungsvertrag der ersten Geschäftsführung enthält keine variablen Bestandteile. Hintergrund ist der Wunsch des Aufsichtsrats, dass sich die Geschäftsführung in ihrer Prioritätensetzung während des vordringlichen Kapazitätsaufbaus für die öffentlich-rechtliche Unterbringung flexibel an den Erfordernissen der Zugangszahlen von Geflüchteten orientiert und nicht an vorher festgelegten Zielen, die angesichts einer nicht absehbaren Entwicklung der Zahlen möglicherweise nicht mehr mit den Anforderungen der dann aktuellen Lage in Einklang zu bringen sind.
5.1.5 Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse
Aufgrund der anhaltenden, belastenden Situation, in der sich das Unternehmen befindet, konnte ein fristgerechter Versand der Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse in drei von sieben Fällen nicht gewährleistet werden.
5.4.8 Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen
Ein Mitglied, welches in der konstituierenden Aufsichtsratssitzung am 26.6.2026 in den Aufsichtsrat gewählt wurde, konnte krankheitsbedingt an zwei von drei Aufsichtsratssitzungen nicht teilnehmen.
6.4 Nachhaltigkeitsbericht nach den Kriterien des Deutschen Nachhaltigkeitskodex
Da F&W Fördern & Wohnen AöR nach der ursprünglichen Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) (vor dem sog. „Omnibus-Paket“) erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 einen Nachhaltigkeitsbericht nach umfassendem CSRD/ESRS-Standard hätte erstellen müssen, war in Abstimmung mit der Gesellschafterin FHH geplant, in dieser ressourcenintensiven Umbruchphase keinen separaten Nachhaltigkeitsbericht nach dem Deutschen Nachhaltigkeitskodex (DNK) für die beiden zurückliegenden Geschäftsjahre 2023 und 2024 zu erstellen und zu veröffentlichen, sondern sich auf die erstmalige Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach dem neuen CSRD/ESRS-Standard zu konzentrieren. Erst mit Veröffentlichung des sogenannten „Omnibus-Pakets” der EU-Kommission Ende Februar 2025 und dem „Stop-the-clock“-Beschluss des EU-Parlaments im April 2025 stand fest, dass sich die erstmalige Anwendungspflicht um zwei Jahre verschieben wird. Eine nochmalige Umstellung der unternehmensinternen Prozesse für die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts zurück auf DNK-Standard wäre sehr aufwändig und nicht sinnhaft, weshalb trotz des „stop-the-clock“-Beschlusses daran festgehalten wird, keinen Nachhaltigkeitsbericht für die Geschäftsjahre 2023 & 2024 nach DNK-Standard zu veröffentlichen und insoweit von Ziff. 6.4. HCGK abzuweichen. Die gewonnene Zeit wird dafür genutzt, in Abstimmung mit der Gesellschafterin FHH und in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen auf EU-Ebene die künftige Nachhaltigkeitsberichterstattung neu zu justieren.
Funda Gür
Staatsrätin / Vorsitzende des Aufsichtsrats
Hamburg, 30.04.2026
Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 30.04.2026