Freiwilliges Engagement
Sie haben Zeit und wollen sich sozial engagieren? Bereichern Sie den Alltag von geflüchteten und wohnungslosen Menschen, Senior:innen, Menschen mit Behinderung oder psychischen Erkrankungen. Bei uns schenken Sie Chancen und Zeit.
Engagement selbst gestalten
Vielleicht haben Sie ein Hobby, das Sie gerne mit anderen teilen möchten. Bei uns verbinden Sie Ihre Interessen mit der guten Sache. Sie lernen andere Lebenswelten und Menschen kennen und kommen ins Gespräch. Und die Menschen, die von uns unterstützt werden, fühlen sich angenommen und willkommen.
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Flexible Zeit, persönliches Angebot
Wir sind offen für Ihre Ideen. Wir hören Ihnen zu und beraten Sie. Sie entscheiden, was Sie ehrenamtlich anbieten.
Nehmen Sie Kontakt zur unserem Team der Freiwilligenkoordination auf. Wir beraten Sie gern, wie und wo Sie sich bei uns engagieren können.
Häufige Fragen
Muss ich etwas unterschreiben?
Wenn Sie sich nach einer Schnupperphase entscheiden, sich weiterhin freiwillig zu engagieren, schließen wir mit Ihnen eine schriftliche Vereinbarung. Die „Vereinbarung für freiwilliges Engagement“ von F&W ist wichtig für:
- die Konkretisierung Ihrer Tätigkeit
- Ihren Versicherungsschutz
- den Schutz der Daten unserer Bewohner:innen und Klient:innen und des Unternehmens
- Austausch unserer Kontaktdaten, zum Beispiel Einladungen zu Veranstaltungen und Fortbildungen
- Verbindlichkeit (keine Kündigungsfrist)
- die Verantwortung von F&W gegenüber unseren Bewohner:innen und Klient:innen für Angebote in unseren Räumlichkeiten
Zum Abschluss der Vereinbarung verabreden Sie sich bitte mit Ihrer Ansprechperson am Standort, an dem Sie sich engagieren möchten.
Brauche ich ein Führungszeugnis?
Wir sind dazu verpflichtet, uns ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis von allen Freiwilligen vorlegen zu lassen, die sich an Standorten engagieren, in denen Kinder und Jugendliche leben oder Menschen mit Handicap oder psychischen Erkrankungen begleitet werden. Bei Vorlage darf dieses Zeugnis nicht älter als 6 Monate sein.
Nach Abschluss der Vereinbarung erhalten Sie per Post eine Bescheinigung von uns, mit der Ihnen das Bezirksamt (Kundenzentrum) das erweiterte Führungszeugnis gebührenfrei ausstellt.
Die Bescheinigung müssen Sie persönlich mit Ihrem Ausweis in einem Kundenzentrum Ihrer Wahl vorlegen, um das erweiterte Führungszeugnis zu beantragen.
Wenn Sie bereits ein erweitertes Führungszeugnis haben, das nicht älter als 6 Monate ist, können Sie dieses beim Abschluss der Vereinbarung vorlegen.
Die Vorgaben können Sie in den folgenden Gesetzestexten nachlesen: § 124 BTHG, § 72a SGB VIII und § 30a Bundeszentralregistergesetz.
Können sich Jugendliche engagieren?
Gerne können sich auch Jugendliche ab 16 Jahren engagieren. Hier gibt es ein paar zusätzliche Dinge zu beachten:
- Minderjährige Freiwillige dürfen zum Beispiel keine Aufsichtspflicht übernehmen und daher nur als Verstärkung eingesetzt werden. Das heißt, wenn das Angebot regelhaft mit drei Freiwilligen zu besetzen ist, können minderjährige Freiwillige als 4. oder 5. Person dazukommen.
- Die Einsätze von minderjährigen Freiwilligen sollen bis 20 Uhr beendet sein und auch Jugendliche müssen ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen.
- Die Vereinbarung für freiwilliges Engagement mit Minderjährigen muss ebenfalls vom Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Bin ich versichert?
Im Rahmen Ihres freiwilligen Engagements sind Sie über die Betriebshaftpflichtversicherung von Fördern & Wohnen haftpflichtversichert. Außerdem sind Sie während der Ausübung Ihres Engagements sowie auf dem unmittelbaren Hin- und Rückweg unfallversichert bei der Unfallkasse Nord.
Bitte beachten Sie, dass bei Fahrten mit dem privatem Pkw das Fahrzeug und mitfahrende Personen nicht über F&W versichert sind.
Habe ich die Aufsichtspflicht für Kinder?
Bei Aktivitäten mit Kindern auf dem Gelände der Unterkunft bleibt die Aufsichtspflicht bei den Eltern/Erziehungsberechtigten. Wenn Sie mit Kindern ohne Erziehungsberechtigten das Gelände verlassen, liegt die Aufsichtspflicht bei Ihnen. Zu Ihrer Absicherung ist es unbedingt erforderlich, sich das schriftliche Einverständnis der Eltern/Erziehungsberechtigten einzuholen.
Die Mitarbeitenden in der Unterkunft können Ihnen Einverständniserklärungen (in verschiedenen Sprachen) geben. Aufsichtsführende Personen müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Die unterschriebene Einverständniserklärung schützt Sie davor, von den Eltern in Regress genommen zu werden, aber entbindet Sie nicht von der Aufsichtspflicht!
Stellt F&W Räume für die ehrenamtlichen Angebote?
In der Regel gibt es an all unseren Standorten Gruppenräume. Ob und wann diese für ehrenamtliche Angebote genutzt werden können, besprechen wir individuell mit Ihnen.
Werden Fahrtkosten und Auslagen erstattet?
Wir erstatten Ihnen auf Wunsch die Fahrkosten, die im Rahmen Ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit anfallen. Die Abrechnung erfolgt einmal pro Monat. Bitte sammeln Sie Ihre Fahrscheine oder notieren Ihre Fahrten mit dem Pkw. Am Ende eines Monats wenden Sie sich an die Ansprechperson vor Ort, die in Ihrer Vereinbarung genannt ist.
Wenn Sie über uns Materialkosten abrechnen möchten, stimmen Sie bitte vorher mit den Ansprechpersonen vor Ort ab, ob eine Erstattung aus dem Gruppenmittelbudget möglich ist. Kosten, die ohne vorherige Abstimmung ausgelegt worden sind, können nicht automatisch erstattet werden.
Nachbarschaft mitgestalten
Sie unterstützen Menschen mit Behinderungen, psychischen Erkrankungen oder ohne Wohnung. Mit Ihrem Engagement und Wissen fördern Sie zugleich die positive Haltung in der Nachbarschaft. Sie schlagen Brücken für die Menschen, die es schwerer haben, sind Begleiter und Türöffner. So ergänzen Sie unsere Arbeit sinnvoll. Denn jeder Schritt in den Stadtteil ist ein Schritt in Richtung Integration und Teilhabe.
Horizont erweitern
In der Begegnung und im Miteinander mit Menschen, die bei uns leben, ergeben sich neue Blickwinkel. Sie sammeln Erfahrungen und knüpfen Kontakte. Dabei stärken Sie Ihre eigenen Kompetenzen, entdecken Neues und entwickeln sich persönlich weiter.
Zusammenhalt stärken
Rund 1.200 freiwillig Engagierte sind derzeit bei uns aktiv. Viele sind in Runden Tischen, Initiativen, Kirchengemeinden oder Vereinen organisiert. Engagement hat bei uns Tradition und ist fest im Unternehmen verankert. Wir entwickeln die Arbeit mit den Freiwilligen kontinuierlich weiter.
Wir schätzen Ihre Unterstützung. Die Charta für engagementfreundliche Einrichtungen haben wir deshalb unterzeichnet. Wir fördern das Ehrenamt in der Freien und Hansestadt Hamburg, sind Mitglied im AKTIVOLI-Landesnetzwerk Hamburg e. V. und einer der Träger der Freiwilligenagentur Nord.
Das Team an Ihrer Seite
Wir stärken Ihr Engagement mit
- Information und fachlicher Begleitung
- festen Ansprechpersonen vor Ort
- Unfall- und Haftpflichtversicherung
- Erstattung von Fahrtkosten
- Hamburger Nachweis über freiwilliges Engagement
- Kostenlosen Fortbildungen
- Netzwerk und Dankeschön-Veranstaltungen
- Kooperationen und Vernetzung im Stadtteil
Allgemeine Kontaktdaten Fördern und Wohnen
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Team FreiwilligenkoordinationHeidenkampsweg 9820097 Hamburg
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040 428 35 33 57
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040 428 35 33 12