Erklärungen & Berichte

Entsprechenserklärung zum HGCK

Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK) 2024 

Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

4.2.6 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 auf die Vereinbarung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit den Geschäftsführern Herrn Dr. Nilsson und Herrn Klann verzichtet und die variable Vergütung in eine garantierte Sonderzahlung umgewandelt.

Hintergrund war, dass angesichts der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen keine zielgenaue Steuerung über die ZLV möglich war und sich beide Geschäftsführer mit sämtlichen Kapazitäten auf die Krisenbewältigung nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine fokussieren sollten.

5.1.5 Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse

Aufgrund der anhaltenden, belastenden Situation, in der sich das Unternehmen befindet, konnte ein fristgerechter Versand der Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse in vier Fällen nicht gewährleistet werden.

Petra Lotzkat 
Staatsrätin / Vorsitzende des Aufsichtsrats
Hamburg, 23.04.2025

Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 23.04.2025

Archiv: Erklärungen der letzten Jahre

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).

Sachdarstellung

Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2023 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

4.2.6 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung

Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2023 auf die Vereinbarung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit den Geschäftsführern Herrn Dr. Nilsson und Herrn Klann verzichtet und die variable Vergütung in eine garantierte Sonderzahlung umgewandelt.

Hintergrund war, dass angesichts der ungewissen Entwicklung des Ukrainekriegs keine zielgenaue Steuerung über die ZLV möglich war und sich beide Geschäftsführer mit sämtlichen Kapazitäten auf die Krisenbewältigung nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine fokussieren sollten.

5.1.5 Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse

Aufgrund der anhaltenden belastenden Situation, in der sich das Unternehmen befindet, konnte ein fristgerechter Versand der Protokolle der Aufsichtsratssitzungen zwei Mal nicht gewährleistet werden.

5.4.8 Teilnahme an Aufsichtsratssitzungen

Ein Aufsichtsratsmitglied befand sich im Jahr 2023 in Elternzeit und konnte daher nicht an den Sitzungen persönlich teilnehmen. Das Mitglied hat sich aber mit den schriftlichen Unterlagen befasst und in allen Fällen Stimmbotschaften abgegeben.

Petra Lotzkat 
Staatsrätin/ Vorsitzende des Aufsichtsrats
Hamburg, 25.04.2024 

Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 25.04.2024 

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).

Sachdarstellung

Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2022 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

5.1.5 –  Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse

Aufgrund des Angriffskrieges auf die Ukraine und der enormen Herausforderungen für F&W der Unterbringung der Geflüchteten konnte ein fristgerechter  Versand der Protokolle der Sitzungen nicht immer gewährleistet werden.

Petra Lotzkat  
Staatsrätin / Vorsitzende des Aufsichtsrats    
Hamburg, 28.04.2023

Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 28.04.2023  

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).

Sachdarstellung

Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2021 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

5.4.8 – Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen

Im Jahr 2021 haben vier Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Ein Mitglied des Aufsichtsrates hat an zwei dieser vier Sitzungen teilgenommen.

Petra Lotzkat
Staatsrätin/ Vorsitzende des Aufsichtsrats
Hamburg, 06.05.2022

Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 06.05.2022

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK).

Sachdarstellung

Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2020 ohne Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte).

Hamburg, 28. April 2021
Die Geschäftsführung der F&W Fördern & Wohnen AöR
Der Aufsichtsrat der F&W Fördern & Wohnen AöR

Gemeinsame Erklärung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat der f & w fördern und wohnen AöR zu den Empfehlungen des Hamburger Corporate Governance Kodex (HCGK)

Sachdarstellung

Die f & w fördern und wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2019 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:

5.4.8 – Teilnahme an den Aufsichtsratssitzungen

Im Jahre 2019 haben vier Aufsichtsratssitzungen stattgefunden. Ein Mitglied des Aufsichtsrates hat aufgrund längerfristiger Abwesenheit an einer dieser Sitzungen teilgenommen. Zwei Aufsichtsratsmitglieder haben an zwei von vier Sitzungen teilgenommen.

Hamburg, 22. April 2020
Die Geschäftsführung der f & w fördern und wohnen AöR
Der Aufsichtsrat der f & w fördern und wohnen AöR