Die F&W Fördern & Wohnen AöR hat im Geschäftsjahr 2024 mit folgenden Ausnahmen die Regelungen des Hamburger Corporate Governance Kodex in der jeweils geltenden Fassung eingehalten, die von der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat zu verantworten sind (Gliederungspunkte 3 - 7 des HCGK sowie deren Unterpunkte). Von folgenden Punkten wurde abgewichen:
4.2.6 Die Vergütung der Mitglieder der Geschäftsführung
Der Aufsichtsrat hat für das Geschäftsjahr 2024 auf die Vereinbarung von Ziel- und Leistungsvereinbarungen (ZLV) mit den Geschäftsführern Herrn Dr. Nilsson und Herrn Klann verzichtet und die variable Vergütung in eine garantierte Sonderzahlung umgewandelt.
Hintergrund war, dass angesichts der anhaltend hohen Flüchtlingszahlen keine zielgenaue Steuerung über die ZLV möglich war und sich beide Geschäftsführer mit sämtlichen Kapazitäten auf die Krisenbewältigung nach dem Angriffskrieg auf die Ukraine fokussieren sollten.
5.1.5 Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse
Aufgrund der anhaltenden, belastenden Situation, in der sich das Unternehmen befindet, konnte ein fristgerechter Versand der Protokolle über Aufsichtsratsbeschlüsse in vier Fällen nicht gewährleistet werden.
Petra Lotzkat
Staatsrätin / Vorsitzende des Aufsichtsrats
Hamburg, 23.04.2025
Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung
Hamburg, 23.04.2025