Als Anstalt öffentlichen Rechts sind wir uns unserer Verantwortung bewusst, die Menschenrechte entlang unserer Wertschöpfungskette zu wahren.
F&W ist ein Sozialunternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg mit rund 2.000 Mitarbeitenden und über 200 Standorten. Von der Notunterkunft bis zur Wohnung mit Assistenz: In unseren 6 Arbeitsfeldern Unterkünfte, Erstaufnahme für Asylsuchende, Schutz und Hilfe für obdachlose Menschen, Begleitung und Teilhabe für Menschen mit Behinderung, Mietwohnungen sowie Wohnungsbau sind wir da für obdachlose Menschen, Wohnungslose und Geflüchtete, Menschen mit psychischen Erkrankungen und Behinderungen. Für Menschen, die es auf dem Wohnungsmarkt besonders schwer haben, schaffen wir Wohnungen.
Unsere diverse Belegschaft steht jeden Tag dafür ein, die Rechte jedes einzelnen Menschen zu schützen und die Achtung der sozialen sowie ökologischen Sorgfaltspflicht in der täglichen Arbeit als auch der Lieferkette sicherzustellen. Wir arbeiten in Norddeutschland, vorrangig in Hamburg, sind uns aber unserer globalen Auswirkungen und Verantwortung bewusst. So fühlen wir uns nicht nur unseren Klient:innen gegenüber verpflichtet, sondern auch unserer gesellschaftlichen, organisatorischen und rechtlichen Verantwortung im Hinblick auf die globalen Menschenrechte.
F&W bekennt sich zur Einhaltung internationaler sowie nationaler menschenrechtlicher Standards und Richtlinien, unter anderem der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und den ILO-Kernarbeitsnormen. Dabei erstreckt sich diese Grundsatzerklärung über unsere gesamte Wertschöpfungskette. Die Wertschöpfungskette umfasst unsere eigene Geschäftstätigkeit, unsere unmittelbaren und mittelbaren Lieferanten, sowie jegliche negativen Auswirkungen, die durch unsere Handlungen verursacht werden. Die vorliegende Grundsatzerklärung gilt für die gesamte Belegschaft von F&W sowie alle Vertrags- und Kooperationspartner:innen und ist von diesen Akteur:innen einzuhalten.
Wir wollen negativen Folgen unseres Handelns vorbeugen und negative Auswirkungen unseres Handels minimieren sowie in einem kontinuierlichen Verbesserungsprozess die Lieferkettensorgfaltspflichten bestmöglich in unsere Geschäftstätigkeiten implementieren. Um unserer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte gerecht zu werden, setzen wir auf das Zusammenspiel unterschiedlicher Maßnahmen. Ziel ist es, die (potenziell) betroffenen Personen zu schützen und nachteilige menschenrechtliche Auswirkungen auf sie zu verhüten oder zumindest zu minimieren. Dafür haben wir standardisierte Prozesse etabliert. Anhand einer ausführlichen Risikoanalyse werden regelhaft die Arbeitsfelder identifiziert, in denen die größte Gefahr einer Menschenrechts- oder Arbeitsrechtsverletzung besteht.
Präventiv- und Abhilfemaßnahmen
Aus der Risikoanalyse resultieren Präventiv- sowie Abhilfemaßnahmen. F&W verpflichtet alle seine Lieferanten mit Unterzeichnung der Eigenerklärung dazu, die Menschenrechte einzuhalten. Dabei setzen wir uns das Ziel, die neuen Vertragspartner:innen inkl. Kooperationspartner:innen vertraglich auf die Einhaltung der Menschenrechte in ihrem eigenen Geschäftsbereich und in ihrer Lieferkette zu verpflichten. Alle Vertragspartner:innen sind zudem dazu verpflichtet, die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und umweltverträgliche Beschaffung einzuhalten.
Darüber hinaus begleiten wir diese Prozesse u.a. durch
- die Veröffentlichung, Umsetzung sowie Kommunikation dieser Grundsatzerklärung,
- die Weiterbildung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden,
- die Einrichtung der öffentlich zugänglichen und vertraulichen Beschwerdekanäle, über die jede Person jederzeit tatsächliche oder vermutete Verstöße gegen das LkSG melden kann, auch anonym,
- die Durchführung von risikobasierten Kontrollmaßnahmen sowie
- die Sensibilisierung und Regulierung in der Zusammenarbeit mit Lieferanten.
Beschwerdeverfahren und Umgang mit eingehenden Beschwerden
Ein angemessenes und wirksames Beschwerdeverfahren bildet einen wesentlichen Bestandteil unserer Sorgfaltsprozesse, um potenzielle menschenrechtliche und umweltrechtliche Risiken nach dem LkSG vorzubeugen und wirksame Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Mitarbeiter:innen und andere Personen können Verstöße telefonisch, per Post oder per E-Mail direkt beim Compliance-Team oder der Ombudsstelle melden. Alternativ können interne und externe Personen das Compliance-Kontaktformular auf der Webseite nutzen, das rund um die Uhr zugänglich ist und die Möglichkeit bietet, Hinweise oder Beschwerden auch anonym abzugeben. Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Ungerechtfertigte Benachteiligungen oder Bestrafungen von Hinweisgeber:innen aufgrund von oder in Verbindung mit ihren Hinweisen werden nicht toleriert.
Wirksamkeitskontrolle und kontinuierliche Weiterentwicklung
F&W plant im eigenen Geschäftsbereich und innerhalb ihrer Lieferketten, die Effektivität von Maßnahmen verstärkt im Rahmen einer jährlichen und anlassbezogenen Wirksamkeitskontrolle zu prüfen. Zentral sind hierbei prioritäre Risiken, die Auswirkungen und die Steuerung durch Gegenmaßnahmen inklusive ihrer Zielsetzung. F&W überprüft dazu die Wirksamkeit ihrer bestehenden Beschwerdemechanismen. Zusätzlich wird die vorliegende Grundsatzerklärung jährlich auf Aktualität und Vollständigkeit geprüft.
Dokumentation und Berichterstattung
Die Befassung mit dem Thema Menschenrechte und die Durchführung einer entsprechenden Risikoanalyse ist bei F&W ein kontinuierlicher Prozess. Über unsere Fortschritte in der Umsetzung und Entwicklung berichten wir in unserem Nachhaltigkeitsbericht sowie im LkSG-Bericht gemäß § 10 LkSG auf der Internetseite sowie gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle (BAFA).
Verantwortlichkeiten für menschenrechtliche Sorgfaltspflicht bei F&W
Für die Umsetzung und Einhaltung der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte ist in letzter Instanz die Geschäftsführung von F&W verantwortlich. Eine regelmäßige und anlassbezogene interne Berichterstattung an dieser Stelle über menschenrechtsrelevante Ergebnisse ihrer kontinuierlichen Risikoanalyse, Hinweise aus ihren Beschwerdemechanismen und Informationen zur Wirksamkeit ihrer Abhilfe- und Präventionsmaßnahmen sowie Beschwerdeverfahren bewirkt, dass stets informationsbasierte Entscheidungen getroffen werden können. Mit der operativen Umsetzung der menschenrechtlichen Sorgfaltsprozesse sind die relevanten Fachbereiche, insbesondere das Compliance- und das Beschaffungsmanagement, in der Verantwortung. Diese werden durch weitere Fachabteilungen unterstützt.
Weitere Informationen, insbesondere zum Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit, können Sie dem Nachhaltigkeitsbericht und unserer Webseite entnehmen.
Hamburg, den 26. März 2024
Roberto Klann
Geschäftsführer
Dr. Arne Nilsson
Sprecher der Geschäftsführung