Wir sind für Sie da, wenn Sie als Zuwander:in oder Zuwanderer
- nicht wohnraumberechtigt sind
- und eine Duldung, Aufenthaltsgestattung oder Fiktionsbescheinigung in Hamburg haben
- und nicht in einer Erstaufnahme oder einer Wohnunterkunft von F&W leben. Das heißt, Sie haben eine Bleibe bei Bekannten, Freund:innen, Ihrer Familie oder Sie sind obdachlos.
Schutzsuchende aus der Ukraine
Wenn Sie aus der Ukraine kommen, in Hamburg registriert sind, Ihren privaten Wohnraum verloren haben und einen Platz in einer städtischen Unterkunft benötigen: Wenden Sie sich an unsere Aufnahme- und Vermittlungsstelle.
Registrierung in Hamburg: Ankunftszentrum
Personen, die noch nicht registriert sind und eine Unterkunft benötigen, wenden sich bitte an das Ankunftszentrum, Bargkoppelweg 66 a.
So erreichen Sie uns
Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS)
Heidenkampsweg 98, 2. Stock, in Hamburg-Hammerbrook
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag, 9:00 – 12:30 Uhr
Bitte anrufen oder beim Empfang klingeln und kurz warten. Wir holen Sie ab.
Plätze nach Verfügbarkeit
Unser Team weist Ihnen eine Unterkunft zu. Sie können die Unterkunft nicht selbst aussuchen. Die Familiengröße oder besonderen Bedarf Ihrer Unterbringung versuchen wir so gut wie möglich zu berücksichtigen.
Adresse und Kontakt

Aufnahme- und Vermittlungsstelle (AVS), Mo, Di, Do, Fr: 9:00 – 12:30 Uhr
Heidenkampsweg 98
20097 Hamburg
Telefon
040 428 35 37 95
Fragen & Antworten alle Fragen →
Die Plätze werden nicht vermietet, sondern in Zusammenarbeit mit den bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle zugeteilt. Ob jemand Anspruch auf einen Platz hat, ist gesetzlich geregelt und wird in den Fachstellen geprüft.
Die Plätze teilen wir zu. Wir vergeben sie anhand sachlicher Kriterien und langjähriger Erfahrung. Zuständig ist unsere Aufnahme- und Vermittlungsstelle. Die Mitarbeitenden berücksichtigen Wartelistenposition, Familienstand, eventuelle gesundheitliche Beeinträchtigungen, Ausbildungs- und Arbeitssituation, ggf. bestehende soziale Netzwerke.
Außerdem mischen wir die Bewohnerschaft der Unterkünfte grundsätzlich, soweit es die aktuelle Situation ermöglicht – nach Herkunftsländern, Familienstand oder Haushaltsgröße. Das fördert die Integration sorgt für ein gutes Miteinander.
Ein Verlegungsantrag für einen Umzug ist aus folgenden Gründen möglich: Durch die Geburt eines Kindes oder nachgezogene Familienmitglieder wird mehr Platz benötigt. Der Weg zur Arbeits- oder Ausbildungsstelle ist zu weit. Oder Angehörige, die gepflegt werden müssen, leben weiter entfernt. Dem Antrag kann nur zugestimmt werden, wenn Plätze frei sind.
Fördern & Wohnen (F&W) und die zuständigen Behörden sind sich bewusst, dass die Unterbringung in einem Not-Standort für die Bewohner:innen herausfordernd ist. Die zuständigen Behörden sind aber weiterhin auf Not-Standorte, zum Beispiel ehemalige Markthallen, angewiesen, um Menschen Schutz zu geben. Denn trotz gesunkener Zugangszahlen befinden sich aktuell noch immer mehr als 45.000 Menschen in Hamburg in öffentlicher Unterbringung, haben also keine Wohnung. Not-Standorte helfen, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die zuständigen Behörden und F&W sorgen nach Möglichkeit dafür, die Verweildauer in Not-Unterkünften mit niedrigen baulichen Standards gering zu halten und Bewohner:innen schnellstmöglich in Unterkünfte mit höheren baulichen Standards zu verlegen.
Baugenehmigungen für Unterkünfte der öffentlichen Unterbringung sind in der Regel befristet, meist auf wenige Jahre. Manchmal können sie verlängert werden. Aber meist braucht der:die jeweilige Eigentümer:in das Grundstück im Anschluss für andere Zwecke. Auch in Bürgerverträgen sind stets Schließungsdaten vereinbart. Welcher Standort wann geschlossen wird, entscheidet nicht F&W, sondern die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Bezirken.
Der Erstaufnahme-Not-Standort Neuland (Schlachthofstraße) wird noch dringend gebraucht, um Obdachlosigkeit von Asylsuchenden zu vermeiden. Erst, wenn die Plätze nicht mehr gebraucht werden, wird der Standort in einen Reservestandort umgewandelt. Ein Schließungsdatum steht noch nicht fest.
Wo ein neuer Standort entstehen soll und wann ein Standort geschlossen wird, entscheiden die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Bezirken. Dabei werden auch Bürger:innen beteiligt.