In einer Erstaufnahme wohnen Sie, nachdem Sie Ihren Asyl-Antrag in Hamburg gestellt haben. Hier bekommen Sie eine Unterkunft, Verpflegung und medizinische Hilfe. Unsere Mitarbeitenden unterstützen Sie dabei, sich im neuen Land zurechtzufinden.
Der Aufenthalt in einer Erstaufnahme-Einrichtung ist begrenzt. Sie wohnen dort maximal für die Dauer der gesetzlichen Residenzpflicht, während Ihr Asyl-Antrag geprüft wird. Wenn Sie aus der Erstaufnahme ausziehen dürfen und keine Wohnung finden, ziehen Sie in eine Wohnunterkunft.
Ankunftszentrum: Erste Anlaufstelle
Ihren Asylantrag stellen Sie im Ankunftszentrum in Rahlstedt. Dort werden Sie von der Hamburger Ausländerbehörde registriert. Wenn Sie in Hamburg bleiben können, wird Ihnen ein Platz in einer Erstaufnahme zugeteilt.
Auf dieser Seite finden Sie mehr Informationen und die Adresse des Ankunftszentrums: Informationen der Behörde für Inneres und Sport.
Wichtige Informationen, speziell für Geflüchtete aus der Ukraine, finden Sie auf hamburg.de: Informationen für Schutzsuchende
Adresse und Kontakt
Wir sind für Sie da
Wir wissen: Wenn Sie neu in Deutschland sind, haben Sie viele Fragen. Wir unterstützen Sie in dieser Situation. Unsere Teams sind jeden Tag für Sie da:
- Sprechstunden
- Beratung zu Anträgen, Formularen
- Behörden- und Ärzt:innen-Suche
- Kontakt zu Hilfs- und Beratungsangeboten
- Angebote von Freiwilligen
So leben Sie in der Erstaufnahme
In den Erstaufnahmen erhalten Sie eine Grundversorgung:
- 4-Bett-Zimmer
- Gemeinschaftsbäder
- Frühstück-, Mittag- und Abendessen
- Waschmaschinen, Trockner
- Kleiderspenden
- Medizinische Sprechstunde
Die Einrichtungen finden Sie in der ganzen Stadt.
Hier finden Sie einen Überblick über alle Standorte und Unterkünfte von F&W:
Angebote für Bildung und Freizeit
Kinder und Jugendliche werden in der Erstaufnahme unterrichtet. Für Kleinkinder gibt es ein Betreuungsangebot. Freiwillige Helfer:innen bieten nach der Schule ein Freizeit-Programm an.
So haben Sie als Eltern Zeit, sich um Anträge zu kümmern oder zu Ärzt:innen zu gehen. Wenn Sie dabei Unterstützung brauchen, helfen Ihnen die Freiwilligen. Sie vermitteln Ihnen erste Deutschkenntnisse oder organisieren Sport-, Kultur- und Freizeitangebote.
Auskunft
Fragen & Antworten
Für Geflüchtete und Zuwander:innen, die ihren Asyl-Antrag in Hamburg stellen, ist das Ankunftszentrum in Hamburg-Rahlstedt die 1. Anlaufstelle. Hier sind alle Ämter vertreten, an die sich Asylsuchende wenden müssen.
Dazu gehört die Zentrale Erstaufnahme (ZEA) von Fördern & Wohnen. Sie hat 24 Stunden täglich geöffnet und bietet Asylsuchenden einen Schlafplatz, Verpflegung und Beratung.
Geflüchtete, die in Hamburg bleiben, erhalten anschließend einen Platz in einer von mehreren Erstaufnahmen im Stadtgebiet. Sie wohnen dort maximal für die Dauer der gesetzlichen Residenzpflicht, während ihr Asyl-Antrag geprüft wird. Während des begrenzten Aufenthaltes wohnen die Menschen in Mehrbettzimmern, erhalten eine Vollverpflegung und weitere, gesetzlich festgelegte Leistungen. Unsere Mitarbeitenden sind an 7 Tagen in der Woche vor Ort und unterstützen die Geflüchteten.
Anschließend ziehen die meisten Geflüchteten in eine unserer Wohnunterkünfte.
Angebote von Freiwilligen sind in allen Bereichen möglich. Ihre Idee ist willkommen. Für uns ist entscheidend, ob das Angebot zum Standort und den Wünschen der Menschen passt, für die Sie es anbieten. Zu freiwilligem Engagement berät Sie unsere Freiwilligenkoordination.
Um herauszufinden, welches Engagement für Sie passt, können Sie in laufende Angebote „reinschnuppern“ oder Ihre eigene Idee austesten. Halten Sie dabei bitte Rücksprache mit unserem Team der Freiwilligenkoordination. Anfangs klären wir Ihre persönliche Eignung. Dafür müssen Sie eine sogenannte Selbstverpflichtung unterschreiben, mit der Sie bestätigen, dass Sie den Datenschutz einhalten und keine Straftaten begangen haben. Ab dann sind Sie während der Schnupperphase im vollen Umfang versichert.
Nehmen Sie Kontakt zum Standort Ihrer Wahl oder dem Team der Freiwilligenkoordination auf.
Fördern & Wohnen (F&W) und die zuständigen Behörden sind sich bewusst, dass die Unterbringung in einem Not-Standort für die Bewohner:innen herausfordernd ist. Die zuständigen Behörden sind aber weiterhin auf Not-Standorte, zum Beispiel ehemalige Markthallen, angewiesen, um Menschen Schutz zu geben. Denn trotz gesunkener Zugangszahlen befinden sich aktuell noch immer mehr als 45.000 Menschen in Hamburg in öffentlicher Unterbringung, haben also keine Wohnung. Not-Standorte helfen, Obdachlosigkeit zu vermeiden. Die zuständigen Behörden und F&W sorgen nach Möglichkeit dafür, die Verweildauer in Not-Unterkünften mit niedrigen baulichen Standards gering zu halten und Bewohner:innen schnellstmöglich in Unterkünfte mit höheren baulichen Standards zu verlegen.
Baugenehmigungen für Unterkünfte der öffentlichen Unterbringung sind in der Regel befristet, meist auf wenige Jahre. Manchmal können sie verlängert werden. Aber meist braucht der:die jeweilige Eigentümer:in das Grundstück im Anschluss für andere Zwecke. Auch in Bürgerverträgen sind stets Schließungsdaten vereinbart. Welcher Standort wann geschlossen wird, entscheidet nicht F&W, sondern die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Bezirken.
Der Erstaufnahme-Not-Standort Neuland (Schlachthofstraße) wird noch dringend gebraucht, um Obdachlosigkeit von Asylsuchenden zu vermeiden. Erst, wenn die Plätze nicht mehr gebraucht werden, wird der Standort in einen Reservestandort umgewandelt. Ein Schließungsdatum steht noch nicht fest.
Wo ein neuer Standort entstehen soll und wann ein Standort geschlossen wird, entscheiden die zuständigen Behörden gemeinsam mit den Bezirken. Dabei werden auch Bürger:innen beteiligt.
Erstaufnahmen sind kein dauerhaftes Wohn-Angebot. Das Kochen auf den Zimmern ist wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.
Die Menschen in der Erstaufnahme erhalten eine Vollverpflegung. Religiöse Aspekte und regionale Vorlieben werden bei den Mahlzeiten nach Möglichkeit berücksichtigt.


