Beratung & Anlaufstellen

Begleitung vor und nach Einzug

Unser Einzugs- und Begleitteam berät vordringlich wohnungssuchende Menschen vor und nach dem Einzug und Vermieter:innen.
Eine Hand hält einen Schlüssel

Unser Einzugs- und Begleitteam (EBT) berät vordringlich wohnungssuchende Menschen sowie Vermieter:innen. Unser Ziel ist es, Menschen mit Dringlichkeitsbestätigung auf den Wohnungsmarkt vorzubereiten und ihr Mietverhältnis zu sichern.

Zwei Mitarbeiterinnen an einer Tür

Beratung für Wohnungssuchende

Wir unterstützen Sie, wenn Sie Anspruch auf eine Dringlichkeitsbestätigung haben.

Wir beraten Sie, wenn Sie einen Mietvertrag abschließen und wenn Sie eingezogen sind und Unterstützungsbedarf haben. Wir unterstützen Sie bis zu 1 Jahr lang in der neuen Wohnung.

Terminvereinbarung

Wenden Sie sich an das Unterkunfts- und Sozialmanagement in Ihrer Unterkunft, wenn Sie unsere Beratung brauchen. Oder an die Fachstelle für Wohnungsnotfälle in Ihrem Bezirksamt. Wir vereinbaren dann einen Termin mit Ihnen.

Beratung für Vermieter:innen

Sie haben Schwierigkeiten mit Mieter:innen, die eine Dringlichkeitsbestätigung haben? Bevor das Mietverhältnis in Gefahr gerät, sprechen Sie uns an. Wir unterstützen Sie dabei, die Situation zu klären.

Telefonische Sprechzeiten

Wochentags
9:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 15:00 Uhr

Jetzt anrufen

Mehrere Frauen an einem Tisch, lesend

Kontakt

Einzugs- und Begleitteam
Norderstrasse 101 (Ebene 4)
20097 Hamburg

Eine Person notiert sich etwas

Unsere Mieterschule

In der Mieterschule unterstützen wir Sie mit 2 Veranstaltungsformaten bei der Wohnungssuche.

In den Veranstaltungen zum Mieterführerschein bereiten wir Sie mit nützlichem Wissen auf das Leben in einer Mietwohnung vor. Sie lernen zum Beispiel Ihre Rechte und Pflichten als Mieter:innen kennen, bekommen Tipps zum Umgang mit Vermieter:innen und Nachbar:innen, zum Mülltrennen oder Energiesparen.

Das Zertifikat Mieterführerschein erhalten Sie nach mindestens 5 Terminen. Sie können es Vermieter:innen vorlegen und zeigen, dass Sie über das Wohnen zur Miete informiert sind.

Geschult werden Sie von Expert:innen des Einzugs- und Begleitteams von F&W sowie der Verbraucherzentrale Hamburg, der Stadtreinigung Hamburg, dem Mieter helfen Mietern e. V. und der Caritas Hamburg,

Alles rund um die eigenständige Wohnungssuche erfahren Sie in unserer Informationsveranstaltung: Welche Unterlagen brauchen Sie, welche Regeln müssen Sie beachten, wo sucht man nach Wohnungen? Die Veranstaltung besteht aus 1 Termin von jeweils 2 Stunden. Auf Wunsch erhalten Sie anschließend einen Termin zur individuellen Wohnungssuche-Beratung von uns.

Anmeldung über das Unterkunftsteam

Das EBT informiert die Unterkunftsteams über freie Termine. Bewohner:innen unserer Unterkünfte melden sich über das Unterkunftsteam an. Sie können teilnehmen, wenn Sie als vordringlich wohnungssuchend gelten oder eine Ausbildungsduldung haben. 

Die Veranstaltungen sind kostenlos. Sie sind auf Deutsch und werden von Dolmetscher:innen übersetzt.

Fragen & Antworten

Das EBT hat keinen eigenen Wohnungsbestand, sucht und vermittelt keine freien Wohnungen. Die Wohnung müssen Sie selbst suchen.

Wenn Sie oder Ihre Mieter:in Fragen haben, die persönliche Anliegen oder das tägliche Leben betreffen (zu Arbeit, Kinderbetreuung, Schule, Sprachkurse, Gesundheit oder Wohnen), helfen Ihnen die Migrationsberatungsstellen in den Bezirken weiter.

Haushalte mit Dringlichkeitsschein unterstützt das Einzugs- und Begleitteam, wenn sie dem EBT von den Wohnungsabteilungen im Bezirksamt (Wohnungsämtern) gemeldet werden. Gründe können individuelle persönliche oder soziale Probleme sein, die die Wohnungssuche erheblich erschweren.

Zuvor prüft das Amt, ob es andere Hilfen im Hilfesystem für die Person gibt. Wenn dies nicht der Fall ist, kann das EBT die Haushalte unterstützen.

Wenn Sie eine Dringlichkeitsbestätigung haben, kontaktieren Sie das Unterkunfts- und Sozialmanagement in Ihrer Wohnunterkunft oder die Fachstelle für Wohnungsnotfälle im zuständigen Bezirksamt.

Haben Sie einen Dringlichkeitsschein, klären Sie vorerst in der Wohnungsabteilung Ihres  Bezirksamts, ob wir für Sie tätig werden können.