Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.foerdernundwohnen.de veröffentlichte Webseite der F&W Fördern & Wohnen AöR.
Als öffentliche Stelle im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Webseites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:
- einer von wegewerk GmbH im Zeitraum 17. bis 23. Juni 2025 vorgenommenen BITV-Selbstbewertung (gemäß EN 301 549, Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik)
Die Prüfung hat ergeben, dass von 49 anwendbaren Anforderungen 19 nicht erfüllt waren. Aufgrund der Überprüfung erfüllte die Webseite die zuvor genannten Anforderungen nicht. Alle nicht erfüllten Punkte haben wir vor Launch der Webseite am 8. Juli 2025 behoben.
Eine Prüfung durch eine externe Prüfstelle ist im Jahr 2025 geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
PDF-Publikationen
Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Dies betrifft:
- die Organigramme
- das Zielbild von F&W
- den Feedback-Jahresbericht 2024
- das Kinderschutz-Konzept
- den Jahresabschluss 2024
- der Ausschreibungsunterlagen (vergebene und beabsichtigte)
- der Stellenausschreibungen (diese werden zusätzlich als PDF angeboten)
- die Übersetzungen zum Energie-Sparen
Wir arbeiten daran, diese anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Prinzipiell verzichten wir möglichst darauf, Inhalte in Form von PDFs online zu veröffentlichen.
Externe Links
Extern verlinkte Dokumente / Webseiten unterliegen nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung. Für die Barrierefreiheit der extern verlinkten Dokumente / Webseite sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sollen aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, zeitnah realisiert werden:
Informationen in Gebärdensprache
Die Entwicklung eines Videos in Deutscher Gebärdensprache ist geplant.
9.2.5.7. Ziehbewegungen
Dieses Kriterium ist erfüllt. Für noch bessere Zugänglichkeit sind Pfeile zum Verschieben der Standort-Karte geplant.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 7. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 24. Juli 2025 aktualisiert.
Barrieren melden: Kontakt zu den Verantwortlichen
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Tel. 040 428 43 30 56