F&W für alle

Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung gibt an, welche Bereiche unserer Webseite schon barrierefrei gestaltet sind, und an welchen wir arbeiten.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.foerdernundwohnen.de veröffentlichte Webseite der F&W Fördern & Wohnen AöR.

Als öffentliche Stelle im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Webseites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.

Diese Website ist überwiegend mit den Anforderungen der HmbBITVO in Verbindung mit der europäischen Norm EN 301 549 (WCAG 2.1, Konformitätsstufe AA) vereinbar.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf:

  • einer von wegewerk GmbH im Zeitraum 17. bis 23. Juni 2025 vorgenommenen BITV-Selbstbewertung (gemäß EN 301 549, Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik)
  • einem von Peter Schabsky (Aeir) im Zeitraum 22. Juni bis 2. Juli 2026 durchgeführten BITV-Test. 35 Prüfschritte wurden als BITV-konform und 12/47 als nicht BITV-konform bewertet. Der Prüfbericht bescheinigt dem Webangebot insgesamt eine gute Zugänglichkeit.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind derzeit noch nicht vollständig barrierefrei:

Alternativtexte für Bedienelemente

  • Einige interaktive Elemente verfügen noch nicht über geeignete Alternativtexte oder Beschriftungen für Screenreader. So sind beispielsweise die Schaltflächen zum Auf- und Zuklappen von Untermenüs im Hauptmenü sowie einzelne verlinkte Bilder auf der Startseite noch nicht ausreichend beschriftet.

Dekorative Grafiken

  • Dekorative Grafiken werden nicht überall korrekt vor assistiven Technologien verborgen. Beispielsweise werden Pfeilsymbole in der Breadcrumb-Navigation oben auf den Seiten oder Icons in Kontaktboxen teilweise von Screenreadern vorgelesen, obwohl sie keine inhaltliche Bedeutung haben.

Überschriftenstruktur

  • Auf einzelnen Seiten entspricht die Reihenfolge der Überschriften noch nicht der vorgesehenen Hierarchie. So folgt beispielsweise auf einigen Seiten unmittelbar auf eine Hauptüberschrift (H1) eine Überschrift der Ebene H3, ohne dass eine H2 vorhanden ist.

Listenstruktur

  • Zusammengehörende Inhalte sind teilweise noch nicht als Listen ausgezeichnet. Beispielsweise werden die blauen Absprunglinks auf einigen Seiten lediglich als Absätze dargestellt, wodurch ihre Struktur für Screenreader schwerer nachvollziehbar ist.

Strukturierung von Inhalten

  • Einzelne Inhalte sind semantisch noch nicht optimal gegliedert. So werden beispielsweise in Kontaktboxen Hervorhebungen verwendet, wo stattdessen Überschriften oder andere geeignete Strukturelemente eingesetzt werden sollten.

Datentabellen

  • Tabellen sind teilweise noch nicht mit den erforderlichen semantischen Strukturelementen ausgezeichnet. Dies betrifft beispielsweise die Übersicht der Stellenangebote, deren Spaltenüberschriften für Screenreader derzeit nicht zuverlässig erkennbar sind.

Vergrößerbarkeit

  • Bei einer Vergrößerung der Inhalte auf 200 Prozent kann es im Menü zu Einschränkungen kommen. So kann das Logo im Kopfbereich den ersten Menüpunkt teilweise überdecken und dessen Bedienung erschweren.

Kontraste grafischer Bedienelemente

  • Einzelne grafische Bedienelemente erfüllen die erforderlichen Kontrastanforderungen noch nicht vollständig. So sind beispielsweise Umrandungen von Eingabefeldern in Formularen teilweise zu kontrastarm dargestellt.

Tastaturbedienbarkeit

  • Einige Funktionen sind noch nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar. Beispielsweise können die Marker in der Standortkarte derzeit nicht per Tastatur angesteuert werden. Außerdem sollten Ziehpfeile eingesetzt werden.

Sichtbarer Tastaturfokus

  • Die aktuelle Tastaturposition ist nicht überall ausreichend deutlich erkennbar. Auf hellen oder farbigen Hintergründen hebt sich der Standard-Fokusrahmen des Browsers teilweise nur schwer vom Hintergrund ab.

Informationen für assistive Technologien (Name, Rolle und Wert)

  • Bei einzelnen interaktiven Komponenten werden Informationen für assistive Technologien noch nicht vollständig bereitgestellt. Dies betrifft insbesondere das Hauptmenü, dessen Bedienlogik für Nutzerinnen und Nutzer von Screenreadern derzeit nicht immer eindeutig nachvollziehbar ist.

Statusmeldungen

  • Dynamische Änderungen von Inhalten werden assistiven Technologien auf der Standort-Karte noch nicht automatisch mitgeteilt. So werden nach einer Suche auf der Seite aktualisierte Suchergebnisse derzeit nicht automatisch angekündigt.

Fördern & Wohnen arbeitet kontinuierlich daran, diese Barrieren schrittweise zu beseitigen und die digitale Barrierefreiheit des Internetangebots weiter zu verbessern.

PDF-Publikationen

Einige unserer PDF-Dokumente sind nicht barrierefrei. Dies betrifft:

Wir arbeiten daran, diese anzupassen oder barrierefreie Alternativen bereitzustellen. Prinzipiell verzichten wir möglichst darauf, Inhalte in Form von PDFs online zu veröffentlichen.

Externe Links 

Extern verlinkte Dokumente / Webseiten unterliegen nicht unserer Kontrolle oder Verantwortung. Für die Barrierefreiheit der extern verlinkten Dokumente / Webseite sind ausschließlich die jeweiligen Anbieter verantwortlich. 

Fakultativ barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sollen aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, zeitnah realisiert werden:

Informationen in Gebärdensprache

  • Die Entwicklung eines Videos in Deutscher Gebärdensprache ist geplant.

Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 7. Juli 2025 erstellt und zuletzt am 14. Juli 2026 aktualisiert. 

Barrieren melden: Kontakt zu den Verantwortlichen

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Kontaktieren Sie uns.

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Ihre Kontaktdaten

Selbstverständlich beachten wir die Vorschriften des Datenschutzes.
Detaillierte Datenschutzhinweise und die Rechteaufklärung nach der DSGVO finden Sie in der F&W Datenschutzerklärung auf dieser Website.

Schlichtungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:

Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg

E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Tel. 040 428 43 30 56